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Dr. Weikl und Beate Bahner im Bundestag: Aufhebung der Masernimpfpflicht!

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Am 21. September 2026 schaffte eine Petition zur Abschaffung der Masernimpfpflicht die 30.000-Unterschriften-Hürde und somit die Anhörung vor dem Bundestag! Sehen Sie den folgenden Zusammenschnitt und urteilen Sie selbst: Wie stichhaltig sind die Hauptargumente der Regierung zur Impfpflicht? Masern eliminieren? Schwache schützen? Mediziner Dr. Weikl und Anwältin für Medizinrecht Beate Bahner liefern eine klare Gegenstimme zum gängigen Narrativ!

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Moderation:
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für bestimmte Gruppen wie
- Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei einer Neuaufnahme in eine
Gemeinschaftseinrichtung wie Kita oder Schule.
- Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden und weitere.
Eine solche Masern-Impfpflicht war von Beginn an hinsichtlich ihrer medizinischen und rechtlichen Begründung sehr fragwürdig. Mediziner, Wissenschaftler und Juristen wurden in der Praxis immer wieder mit der Not von Patienten oder auch Eltern und Kindern konfrontiert: Entweder aufgrund starker Impfnebenwirkungen oder auch aufgrund einer Ausgrenzung aus Gemeinschaftseinrichtungen bzw. hohe Bußgeldforderungen seitens der Behörden bei Nichtimpfung. Dies veranlasste sie zu einer gründlichen Prüfung der offiziellen Narrative einer Masern-Impfpflicht. Kla.TV berichtete. [Sendung einblenden www.kla.tv/39764]
Dieses Thema bewegte unter anderem auch das Bündnis „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD) mit dessen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Ronald Weikl. Das Bündnis startete eine Petition zur sofortigen Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Das nötige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen wurde erreicht, um eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages in Berlin zu erwirken. Diese fand am 21. September 2026 mit Dr. Ronald Weikl in Begleitung der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner statt.
Im Folgenden sehen Sie dazu die wichtigsten Ausschnitte aus der rund einstündigen Fragerunde. Bezeichnend war, dass Dr. Weikl kurz vorher noch von einem Betreten des Bundestages ausgeschlossen wurde. Zu Beginn schilderten die Petenten ihr Anliegen:

[Dr. Ronald Weikl]
„Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein herzliches Grüß Gott auch an alle Zuschauer im Saal und im Livestream. Zunächst möchte ich noch kurz mitteilen, dass ich es äußerst bedauerlich finde und auch keineswegs nachvollziehbar, dass, wie mir quasi auf den letzten Drücker – nämlich am Freitag um 10:20 Uhr durch einen Anruf während meiner Sprechstunde mitgeteilt wurde – ich zitiere, „dass die auf der Hausordnung des Deutschen Bundestages basierende Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei beim Deutschen Bundestag zu verhindern hat, dass mir kein Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gewährt werden kann,“ Zitat Ende. Deswegen sitze ich hier im Berliner Hotelzimmer. Warum das am Freitag in letzter Minute kommuniziert wird zu einem Zeitpunkt, zu dem ich quasi nichts mehr unternehmen kann, kann ich nicht verstehen. Denn die Bundespolizei weiß offensichtlich schon länger, dass ich nach dem monatelangen E-Mail- und Telefonkontakt mit dem Petitionsausschuss als Hauptpetent hier auftreten würde. Aber weil das Thema so wichtig ist und so viele Menschen betroffen sind und seit langem auf die Möglichkeit gewartet haben, dass dieses wichtige Anliegen nun endlich auch mal auf parlamentarischer Ebene vorgetragen werden kann, bin ich auf das Angebot der Zuschaltung per Zoom eingegangen und werde versuchen, auch unter diesen etwas eingeschränkten Bedingungen mein Bestes zu geben, zusammen mit Frau Bahner, die Gott sei Dank nicht ausgeschlossen wurde und vor Ort sein kann. Ich hoffe, die weitere Verbindung hier klappt.

Frau Rechtsanwältin Bahner und ich vertreten hier und heute als Mitglieder der Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz des Vereins MWGfD die Interessen von tausenden Menschen in Deutschland, insbesondere vieler Eltern, die sich bzw. Kinder entgegen den Vorgaben des Masernschutzgesetzes aus medizinisch nachvollziehbaren Gründen, nicht gegen Masern bzw. Masern, Mumps, Röteln, da es ja nur noch einen Dreifachimpfstoff oder Vierfachimpfstoff gibt, impfen lassen wollen. Der unvorstellbare Spießrutenlauf, dem diese Menschen meist ausgesetzt sind, wenn es um Kontraindikationsatteste geht, muss endlich beendet werden und nicht länger hinnehmbar ist, ebenso die unfassbare strafrechtliche Verfolgung und Diffamierung von redlichen Ärzten, die nach sorgfältiger Anamnese entsprechende Atteste ausstellen. Kita- und Schulleitungen, Gesundheitsämter und nicht zuletzt Amtsgerichte sind ebenfalls oft völlig überfordert im Umgang mit diesen Regelungen. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich bin täglich selbst in meiner Praxis mit dieser Thematik konfrontiert. Und obwohl es gravierende Gründe dafür gäbe, ist das Ziel unserer Petition nicht das Verbot der Masernimpfung, sondern lediglich die Aufhebung der nahezu absurden Masernimpfpflicht. Denn es gibt zahlreiche medizinische und rechtliche Argumente hiergegen, die wir auf der Webseite meine-freie-impfentscheidung.de veröffentlicht haben. Das Fazit unserer Feststellung ist eindeutig. Es besteht keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masernimpfung. Sie, die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, werden offensichtlich oder wurden offensichtlich mit zahlreichen Fehlinformationen bezüglich der angeblichen Notwendigkeit einer Impfpflicht getäuscht, als sie im November 2019 über das Gesetz abstimmen mussten. Tatsächlich ist das Risiko einer Schädigung durch die Impfung leider um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masernerkrankung. Das allein stellt schon eine Kontraindikation für die Impfung dar. Und wie bei anderen Impfungen auch, muss es aus unserer Sicht alleine im Ermessen der Eltern und der Betroffenen und der Erwachsenen liegen, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht. Und das gilt erst recht angesichts der Ungefährlichkeit der ohnehin nahezu eliminierten Kinderkrankheit Masern. Ärzte sind insofern zu einer konkreten, korrekten und kritischen Aufklärung verpflichtet. Wir bitten Sie deshalb, alle Kollegen Ihrer Fraktion über unsere Argumente in Kenntnis zu setzen. Und bitte leiten Sie parteiübergreifend alle notwendigen Schritte ein, damit das Masernschutzgesetz und die darin formulierte Impfpflicht schnellstmöglich aufgehoben wird.“

[RA Beate Bahner]
„Warum ist das Masernschutzgesetz für redliche Juristen untragbar? Weil gesunde ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Für mich als Fachanwältin für Medizinrecht ist dies angesichts unserer unrühmlichen deutschen Vergangenheit eine neue Schande. Denn es fehlt jedwede Risikoanalyse dazu, inwieweit ungeimpfte Kinder tatsächlich eine Gefahr sind. Niemals wurde eine saubere, korrekte, evidenzbasierte wissenschaftliche Risikobewertung im Hinblick auf die angebliche Gefahr durch diese ungeimpften Kinder durchgeführt. Ein ausgewiesener Sicherheits- und Risikoexperte, Prof. Werner Bergholz, hat dies nachgeholt auf Basis internationaler Vorgaben und bezeichnet den Kita-Ausschluss als einfach nur grotesk mangels Risikos. Tatsächlich sind ungeimpfte Kinder keine Gefahr, sondern kerngesund. Das belegt eine amerikanische Studie. Geimpfte Kinder sind chronisch kränker als ungeimpfte Kinder. Der Ausschluss nicht geimpfter Kita-Kinder ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das dort verankerte absolute Diskriminierungsverbot des Artikel 2. Der deutsche Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht missachten bindendes Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz und die EU-Charta für Menschenrechte, die das Grundrecht auf freie medizinische Entscheidung enthalten.“

Moderation:
Im folgenden Frage- Antwortteil geht es zuerst um das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens im Verhältnis zum Risiko einer schweren Komplikation durch Masern.

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[RA Beate Bahner]
„Ja, ECDC [Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten] erklärt, beziehungsweise die deutsche NAVKO [Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln] hat für Deutschland die Masern seit mehreren Jahren für eliminiert erklärt. Die ECDC sagt, es gibt fünf pro einer Million Masernfälle, also eine enorm seltene Krankheit. ECDC sagt auch, dass im gesamten europäischen WHO-Gebiet einer von 100 Millionen Menschen an Masern stirbt, zehn von 930 Millionen Menschen. Einer von einer Milliarde, sagt die ECDC, also das sind offizielle Zahlen, bekommt eine Enzephalitis durch Masern. Demgegenüber stehen 140, vom Paul-Ehrlich-Institut erklärte, schwere Masernimpfschäden. 140 Familien werden jedes Jahr – zwei Tote, meldet das Paul-Ehrlich-Institut auch, etwa jährlich. Das steht also 140 Mal so hoch, wie das Risiko an einer Masernerkrankung, an einer schweren Folge der Masern zu erkranken, Enzephalitis oder gar zu versterben. Wir müssen diese Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts – 140 davon 110 schwer, jedes Jahr davon zwei tödlich – allerdings mit dem Faktor 20 hochrechnen, weil nachgewiesenermaßen die Nebenwirkungen nur zu 5 % gemeldet werden. Das geht nicht. Das gilt allerdings für Arzneimittel, Impfstoffe nur zu einem Prozent. Dann haben wir bei Hochrechnung 20 mal 100 zwischen 280 und 1140 schwere Impfnebenwirkungen. Das ist absurd. Ich gebe weiter an Ronny Weikl.“

[Dr. Ronald Weikl]
„Zugegeben ist es so, dass die Impfungen sicherlich zu einem Rückgang der Masernfälle führen, der Inzidenz. Aber wir müssen uns fragen, zu welchem Preis. Denn Masern sind eine harmlose Krankheit. Und Masern haben auch viele Vorteile. Diese Erkrankung – Immunschutz, längerfristiger Immunschutz – sie trägt auch dazu bei, eine durchgemachte Masernerkrankung, dass man eine dauerhafte Immunität hat im Gegensatz zur Impfung. Masernerkrankte haben später dann im Leben bestimmte Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen, Krebserkrankungen deutlich seltener und haben viele weitere Vorteile. Also mit welchem Preis haben wir das gemacht? Und ein wichtiger Faktor ist, dass mittlerweile die geimpften Mütter nicht mehr ausreichend Nestschutz an ihre Kinder übergeben können, sodass häufig jetzt auch Säuglinge in einem deutlich gefährdeten Alter erkranken, sodass die durchaus durch die Impfung zurückgegangene Zahl der Masernfälle nicht wirklich ein Gewinn ist. […]“

[Dr. Ronald Weikl]
„Die Situation vor Einführung der Impfung war eigentlich eine völlig harmlose. Die Impfung wurde in den USA übrigens 1963 eingeführt. In Deutschland waren wir 73, also zehn Jahre später. Wir haben Statistiken, die zeigen, dass die Todesfallraten noch so um die Jahrtausendwende relativ hoch waren, aber dann auch lange vor Einführung der Impfung quasi auf null zurückgingen. Da gibt es eine wunderbare Statistik von einem Armstrong, die überall nachlesbar ist. Und auch für Deutschland gibt es Statistiken. Wir können davon ausgehen, dass es in den 60er Jahren ungefähr noch 100 bis 1.500 Tote pro Jahr gab, bei ungefähr einer Million geschätzten Masernfälle, weil ja so gut wie jeder die Masern mitmachte. Es war eine harmlose Kinderkrankheit. Und in den 70er Jahren hatte man noch ungefähr 20 bis 30 Todesfälle pro Jahr. Diese Erkrankung wurde von manchem sogar herbeigesehnt, weil die Masernerkrankung nachweislich eine Immunstabilisierung mit sich brachte. Viele Kinder, wurde beschrieben, haben dann Entwicklungssprünge mitgemacht und waren auch im späteren Leben eben dann geschützt vor anderen Erkrankungen, sodass Eltern teilweise ihre Kinder vor Eintritt des Schulalters zu Nachbarn geschickt haben, die die Masern hatten. Fast jeder hat zwischen dem Alter von vier bis zehn Jahren die Masern bekommen und war danach ein Leben lang dauerhaft geschützt. Und dieser Schutz trug dann auch quasi zum Herdenschutz bei, dieser Schutz durch die normale Erkrankung. Und behandelt hat man das im Grunde genommen gar nicht, weil man es nicht behandeln musste. Außer, dass man den Kindern halt Ruhe zugestanden hat, dass man sie etwas versorgt, dass man sich um sie gekümmert hat, Liebe und Zuwendung. Und man hat gesehen, dass die Fiebersenkung überhaupt nichts bringt. Das hat man überhaupt gesehen, dass Fiebersenkungen die meisten Komplikationen mit sich bringen. Ein weiterer Vorteil war eben noch, dass die Mütter ausreichend Herdenschutz geboten haben, sodass Erkrankungen in den Kleinkindalter oder Säuglingsalter so gut wie nicht vorkamen. Also wir hatten eine ganz harmlose Situation und ich kann da aus Beate Bahners Buch noch ein Zitat von einem Professor Henneberg (anbringen). Der war immerhin ehemaliger RKI-Präsident und Vizepräsident des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes. Und er hat - Zitat - 1962 gesagt: „Eine Impfung gegen Masern ist zurzeit auch aus dem Grund nicht ratsam, weil die Masern nur in seltenen Fällen – die therapeutisch behandelt werden können – gefährlich werden. Eine Masernprophylaxe ist daher nicht gerechtfertigt, […]“

Moderation:
An die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Dr. Schenderlein ging die Frage, ob das BMG eine Risikobewertung durchgeführt habe. Die Antwort bzw. Nicht-Antwort:

[Dr. Schenderlein]
„Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Zunächst muss man sagen, die Zahlen, die hier geäußert wurden, jetzt auch in der vorangegangenen Runde, entbehren jeder Grundlage. Es gibt diese Zahlen in dieser Form nicht. Wir arbeiten selbstverständlich sehr eng mit dem RKI und dem Paul-Ehrlich-Institut zusammen. Und vor allen Dingen die Darstellung der Masern. Dass das eine rein harmlose Kinderkrankheit ist, stimmt überhaupt nicht. Das Ziel ist es tatsächlich, diese Krankheit zu eliminieren. Wie gelingt das? Durch eine hohe Impfquote. Diese Impfquote hat sich auch erhöht, seitdem diese Impfnachweispflicht eingeführt wurde. Deswegen sind diese Zahlen klar. Sie liegen auch zugrunde und sie sind eben auch entsprechend evident. Und die Institutionen haben sich dazu ja auch intensiv befasst. Eben auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2022 hierzu umfassend geurteilt. Und hat gesagt, dass die Regelungen im Masernschutzgesetz verfassungskonform sind. Und eben auch die Nachweispflicht entsprechend praktikabel ist und machbar ist. Vor allen Dingen dahingehend, dass diese Krankheit eben große Gefahren in sich birgt. Man muss ja sagen, die Zahlen, die valide sind, betrifft, dass es 1 auf 1.000 Fälle eben zu einem Todesfall führen kann. Hingegen: Allergische Reaktionen, die gut behandelbar sind, liegen bei der Masernschutzimpfung bei 1 bis 4 zu einer Million. Das sind also ganz andere Grundlagen und Zahlen, die hier auch nachweisbar sind und auf denen natürlich diese Entscheidungen gefußt haben.

Moderation: Zur Richtigkeit der genannten Zahlen geht an anderer Stelle Frau Bahner ein:

[RA Beate Bahner]
„Noch mal, ich wundere mich sehr, dass hier das Gesundheitsministerium von Falschinformationen und falschen Zahlen spricht. Es sind die Zahlen der WHO selbst und des RKI darüber, wie viele Masern-Todesfälle es gibt in einer Region von fast einer Milliarde. Das sind nämlich zehn in einem Jahr. Das macht einer von 100 Millionen. Ich wundere mich auch, dass Sie die Zahlen des RKI nicht kennen. Es gibt nämlich seit zehn Jahren etwa keinen Todesfall mehr von Masern in Deutschland und nur alle paar Jahre mal eine Enzephalitis [Gehirnentzündung] oder eine SSPE [entzündliche Erkrankung des Gehirns], die ohnehin hoch umstritten ist. All diese Zahlen finden Sie in dem Buch. Schön, dass Sie es bekommen haben. Mit Nachweisen! Und das ist immerhin der Report der Masern, der jährliche Masernbericht der ECDC [Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten] . Wenn Sie das als Falschinformation bezeichnen, dann muss ich mich wundern. Dann frage ich mich auch, ob es Ihnen hier wirklich um die Gesundheit vor allem der Kinder geht. […]“

Moderation:
Ein Hauptargument der offiziellen Impfpflichtvertreter ist der Schutz vulnerabler [empfindlicher, krankheitsanfälliger] Gruppen wie Säuglinge oder ältere Menschen.
Auf eine diesbezügliche Frage antwortete die Staatssekretärin Schenderlein wie folgt:
Dr. Schenderlein: Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie vor allen Dingen diesen Bezug hergestellt haben, der so entscheidend ist. Diese Impfung und diese Nachweispflicht, die eingeführt wurde, dient ja vor allen Dingen dazu, vulnerable Gruppen besonders zu schützen. Wer ist das? Das sind zum einen Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können - so erst ab dem ersten Lebensjahr wird die Impfung durchgeführt. Und natürlich auch ältere Personen. Und selbstverständlich ist es immer auch ein Schutz dann vor allem von diesen vulnerablen Gruppen, die man besonders betrachtet. Und wir schauen uns deswegen das sehr genau an, wie diese Impfquote steigt. Sie haben das richtig gesagt. Sie ist leicht angestiegen. Wir sind da aber auch noch nicht an dem Punkt, wo wir sagen, das ist eigentlich jetzt das Ziel. Denn eigentlich wollen wir tatsächlich über die 90, idealerweise 95 % tatsächlich gelangen. Und deshalb finden umfassende Aufklärungsarbeiten statt. Und diese Nachweispflicht muss eben auch vollzogen werden. Es werden auch immer ganz zahlreiche Informationen weitergegeben. Zum Beispiel sehen wir ja auch das Problem gerade, dass es ganz viele Falschinformationen gibt. Und das führt zu einer großen Verunsicherung. Und um dem entgegenzuwirken, finden zum Beispiel auch Aufklärungsarbeiten statt, gerade vom Robert-Koch-Institut. Als Beispiel würde ich hier gerne die Fakten nennen, die zur Verfügung stehen und die auch dazu dienen, über die Methodik aufzuklären und aber auch Falschinformationen zu entkräften. Und das kann eben auch dann in Gesprächen genutzt werden.“

Moderation:
Zum Schutz der vulnerablen Gruppen stellt Dr. Weikl fest:

[Dr. Ronald Weikl]
„Jetzt möchte ich eine Frage von Frau Schenderlein noch annehmen. Wie will man mit einer Impfung, die nachweislich keinen hundertprozentigen Schutz bietet, daran sehen, dass 20 bis 30 % der Masernfälle eigentlich Geimpfte betreffen, wie will man damit überhaupt etwas eliminieren oder auslöschen können? Das ist mal die Frage.

Und der angebliche Schutz vulnerabler Gruppen, wie kann sich der ergeben, wenn wir wissen – jetzt nach einer, das ist dem ECDC Annual Report 2024 zu entnehmen – dass eine große Zahl der jetzt Erkrankten, im Alter von unter einem Jahr Erkranken, was vorher – als der angesprochene Nestschutz bestand – überhaupt nicht war. Also Säuglinge werden durch die Impfung erst recht gefährdet. Und genauso verhält es sich mit älteren Personen, die ja, wenn sie früher die Erkrankung durchgemacht hätten, ihr Leben lang geschützt wären.

Und jetzt zur anderen Frage, zur Frage des Abgeordneten. Also wir beziehen uns auf mehrere Studien, die sind ja auch nachzulesen in unserem Report, den wir übrigens an alle Abgeordneten bereits im November verschickt haben. Da sind unten alle Quellenangaben drauf. Aber wir haben zum Beispiel den Bericht vom Paul-Ehrlich-Institut, das den letzten rausgegeben hat, 2012. Man fragt sich, warum kein neuer mehr kommt. Laut Professor Sönnichsen, der sich damit auseinandersetzt, sind aktuell die Daten nur sehr schwer zu ersehen. Die Daten der Nebenwirkungen nur durch PDF-Files, die man ganz schwierig auseinander pflücken kann. Aber wir haben einen Report von 2012 und da sieht man, dass die Impfung gar nicht so ungefährlich ist. Wir sehen nämlich, dass 13.000 schwere Nebenwirkungen gemeldet wurden an das Paul-Ehrlich-Institut. Und das entspricht ungefähr 5,7 Meldungen pro 100.000 Impfdosen. Und wir führen ja im Jahr 1,2 Millionen Impfungen durch. Und wir sehen, dass sehr häufig ist zum Beispiel auch die Enzephalitis: 1 zu 8.000. Und das bedeutet, dass wir mit einer sehr hohen Zahl von geschädigten Kindern durch die Impfung rechnen können. Über 100 Kinder durch die Impfung in Deutschland rein anhand der Zahlen. Dann gibt es noch einen Cochrane-Review von 2020. Da ist genauso bestätigt, dass die Impfung dramatische Schäden mit sich bringen kann. […]“

Moderation:
Dr. Weikl ergänzt an anderer Stelle:

[Dr. Ronald Weikl]
„Noch mal zurück zum Cochrane-Review 2020. Da wird mit einem Risiko 1 zu 8.000 die aseptische Meningitis genannt. Das heißt, das ist ein sehr hohes Risiko. Die Evidenzlage zur Sicherheit der Masernimpfung beurteilt das Cochrane Review 2021 dann selber als niedrig bis mäßig. Die Autoren mussten teilweise auf Beobachtungsstudien minderer Qualität zurückgreifen, schreiben sie selber. Und ausreichende Sicherheitsstudien mit langfristigem Design fehlen einfach. Wir müssen uns noch mal vor Augen führen. Die Impfung besteht aus lebenden Viren, die sich im Körper verteilen, vermehren können. Wir wissen, dass sie in häufigen Fällen zu Fieberkrämpfen, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen, idiopathische thrombozytopenische Purpura [Autoimmunerkrankung mit Mangel an Thrombozyten im Blut] – das wird alles auch im Report angegeben – führen, gegenüber kaum Risiken durch eine Masernerkrankung. Purpura Schönlein-Henoch [entzündliche Gefäßerkrankung im Kindesalter] wird mir genannt. Und die Henry Ford-Studie, auf die möchte ich verweisen, die an über 18.000 Kindern Untersuchungen gezeigt haben, dass die Ungeimpften wesentlich gesünder sind als die Geimpften. Wir haben auch Zusammenhänge, was die Masernimpfung betrifft, mit Entwicklungsverzögerungen, Autismus, Dermatitis, Ekzeme, Typ 1 Diabetes, Allergien, Asthma und so weiter. Es gibt sehr, sehr viele Hinweise, auch im Cochrane Review, die wir auf jeden Fall berücksichtigen müssen.“

Moderation:
In der zweiten Fragerunde ging es um die Sinnhaftigkeit einer zweiten Masernimpfung, die Nichtverfügbarkeit eines Einzelimpfstoffs für Masern, darum, ob die Masern eine gefährliche oder nützliche Kinderkrankheit sind und weitere Aspekte.
Dr. Weikl äußert sich zur Frage, ob eine Eliminierung der Masern überhaupt möglich ist. Denn das ist die offizielle Zielsetzung für die Masernimpfpflicht:

Dr. Weikl:
„Zum einen wissen wir ja, dass diese Meldungen an die Meldebehörden extrem unterrepräsentiert sind. Wir haben schon mal den Faktor 15 bis 20 angegeben. Wahrscheinlich ist er sogar noch viel, viel höher. Manche sprechen auch vom Faktor 100. Die Meldungen der Nebenwirkungen sind viel, viel höher. Die wichtigste Frage ist doch: Wie können wir mit einer Impfung, die sowieso nicht 100 % wirkt, sondern wir sehen es ja an den ECDC-Zahlen, dass ungefähr 20 bis 30 % der Masernfälle Geimpfte betreffen und viele andere Studien betreffen es auch. Können wir überhaupt etwas eliminieren, was gerade von der Staatssekretärin angesprochen wurde?! Dann die Frage zum Kombinationsimpfstoff. Wie kann man Kombinationsimpfstoff geben, wo eine Erkrankung drin, zum Beispiel Röteln, drin ist, die seit Jahren in Deutschland als eliminiert gilt, das ist Körperverletzung. Und ich möchte noch mal in der Gefährlichkeit der Impfung betonen, ein Gutachten, das Professor Jilk, ehemaliger Angehöriger der STIKO, aufgrund der Staatsanwaltschaft Amberg für ein Ermittlungsverfahren erstellt hat und wo er selber schreibt, das Risiko einer Masern-Enzephalitis [Gehirnentzündung] ist bei einer Impfung achtfach bis 17-fach höher als ohne Impfung. Er schreibt, dass die Impfung massiven Schaden mit sich bringt. Und die Gretchenfrage, die wir uns stellen müssen, ist doch die: Wie kann der uns als Allgemeingut verkaufte Inzidenzrückgang der Masern mit vielen, vielen Nachteilen gegen eine Gesundheitsgefährdung eines Individuums aufgewogen werden, das nachweislich besteht. Wir Ärzte sind dem Individuum verpflichtet, nicht der Allgemeingesundheit. Und wir wissen aktuell an den Zahlen der ECDC, dass eins bis zwei von 100 Millionen Menschen in der WHO Europaregion, dazu gehören fast eine Milliarde Menschen, da ist nämlich alles noch dabei. An Masern sterben eins bis zwei von 100 Millionen Menschen. 2024 sind in der Region [europaweit] 23 verstorben und 2023 waren es 10. Das ist eine extrem geringe Zahl und es rechtfertigt auf keinen Fall eine epidemiologische Notlage, die eigentlich für eine Grundrechtseinschränkung notwendig wäre.“

Schluss-Moderation:
Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Hier geht es nicht um irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und medizinische Theorien, sondern um das Wohl von Millionen Menschen. Kla.TV wird für Sie weiter beobachten, wie die Abgeordneten des Bundestages mit dieser Petition umgehen.

Autor: ag.

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Quellen:

Mitschnitt im Bundestag

https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7657019

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