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„Das Masernschutzgesetz wird in die Rechtsgeschichte des 21. Jahrhunderts eingehen. Und zwar als eindrucksvolles Beispiel dafür, wie mit diesem Gesetz still und leise eine Gesundheits- und Impftyrannis etabliert werden sollte.“ Deutlich äußerte sich Rechtsanwältin Beate Bahner zur faktischen Masernimpfpflicht in Deutschland. „Warum ist das Masernschutzgesetz nach meiner Überzeugung ein Unrechtsgesetz? Weil die mit diesem Gesetz angeblich verfolgten Ziele entweder widersprüchlich oder unerreichbar oder schon erreicht sind und damit scheinheilig sind.“
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In der Nähe von Passau, direkt an der schönen Donau, hat am 15. November 2025 ein Pressesymposium der MWGFD zum Thema „Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand“ stattgefunden. Das Gesetz greife verfassungswidrig in die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht ein, so die Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz, bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen. Sie fordern die sofortige Aufhebung. Kla.TV war live vor Ort dabei und unterstützt das Anliegen durch die Verbreitung der einzelnen sehenswerten Referate. Unterhalb der Sendung finden Sie informative Flyer zum Thema und Möglichkeiten, wie auch Sie dieses Anliegen unterstützen können. Sehen Sie nun im Folgenden: Rechtsanwältin Beate Bahner zum Thema „10 rechtliche Gründe gegen das Masernschutzgesetz“.
Dr. Ronald Weikl:
Ja, und damit möchte ich jetzt überleiten auf die neben mir sitzende Powerfrau, würde ich mal sagen. Wir haben es gestern wieder gesehen in ihrem sensationellen Vortrag, wie sie hier diesen Saal gerockt hat. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht – Beate Bahner. Ich brauche sie eigentlich fast nicht mehr vorstellen. Seit mehr als 30 Jahren ist sie als Rechtsanwältin tätig. Sie hat Ärzte, Therapeuten, Kliniken in arzt- und medizinrechtlichen Fragen vertreten, und sie hat bislang acht medizinische Fachbücher geschrieben, zuletzt zur Corona-Impfung, zum WHO-Pandemie-Vertrag und natürlich jetzt dieses wichtige Buch „Masernimpfung und Masernschutzgesetz“. Man kann es jedem nur empfehlen, ein wichtiges Buch. Ich habe gestern gesagt, ich lese nicht gerne ganze Bücher, aber das habe ich wirklich locker lesen können als E-Book, in meinem Urlaub. Das war wirklich gut.
Also du bist quasi eine engagierte Aufklärerin in Sachen Gefahren von Impfstoffen. Das finde ich toll, dass du bei uns im Team bist. Und heute wirst du uns quasi deinen Vortrag halten mit dem Titel „10 Gründe, warum das Masernschutzgesetz ein Unrechtsgesetz ist“. Beate, leg los!
RA Beate Bahner:
Ja, vielen Dank, lieber Ronny, vor allem für die Organisation dieser Pressekonferenz, die ich bislang selbst als Teilnehmerin großartig finde! Und ich weiß, was für ein unglaublicher Aufwand dahinter steckt. Herzlichen Dank! Na klar, und das ganze Team auch hier hinten, die Technik, Wahnsinn, schon seit gestern da und am Aufbauen – unglaublich.
Ja, ich habe tatsächlich in diesem Jahr sehr spontan entschieden, dieses Buch zu schreiben. „Masernimpfung und Masernschutzgesetz“. Es ist seit drei Monaten auf dem Markt, und mein Titel heute auf Basis dieser Erkenntnisse heißt: „10 Gründe, warum das Masernschutzgesetz ein Unrechtsgesetz ist“. Das war dann meine Konklusio am Ende von 464 Seiten. Das Masernschutzgesetz wird damit in die Rechtsgeschichte des 21. Jahrhunderts eingehen. Und zwar als eindrucksvolles Beispiel dafür, wie mit diesem Gesetz still und leise eine Gesundheits- und Impftyrannis etabliert werden sollte. Und zwar unter Vortäuschung von Wissenschaft und Gesundheitsschutz, unter skrupellosem Missbrauch des Rechts mit Absegnung des Bundesverfassungsgerichts und unter schamlosem Missbrauch des Vertrauens der gutgläubigen Bürger, aber wohl auch der Gesundheitsämter und Gerichte. Warum ist das Masernschutzgesetz nach meiner Überzeugung ein Unrechtsgesetz? Weil die mit diesem Gesetz angeblich verfolgten Ziele entweder widersprüchlich oder unerreichbar oder schon erreicht sind und damit scheinheilig sind.
Im Gesetzentwurf wird die Impfpflicht wie folgt begründet: „Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Eine Maserninfektion ist damit, anders als verbreitet angenommen, keine harmlose Krankheit.“ Tatsächlich sind die Masern nach der Definition der EU und des Gesundheitsministeriums inzwischen nicht nur eine seltene, sondern eine enorm seltene Erkrankung.
Wann liegt eine seltene Erkrankung vor? Wenn nicht mehr als 50 von 100.000 (und das sind 500 von einer Million) davon betroffen sind. In Deutschland mit 83 Millionen Bürgern liegt also immer noch dann eine seltene Erkrankung vor, wenn 41.500 Patienten daran leiden. Wir haben in den letzten zehn Jahren durchschnittlich ein Prozent davon, etwa 400 Masernmeldungen der Krankheit. Die sind nicht verstorben, die sind nicht dauerhaft krank, sondern sie sind einfach gemeldet. Kein tödlicher Verlauf, keine bleibenden Schäden. Und europaweit, die Zahlen der WHO, der EU-Sektion der WHO sagen, fünf von einer Million Menschen erkranken an den Masern. Masern sind also nicht nur eine seltene, nicht nur eine sehr seltene, sondern eine enorm seltene Erkrankung. Die Behauptung einer schwer verlaufenden, gefährlichen Krankheit (auch Prof. Sönnichsen hat es heute schon gesagt) ist also unzutreffend. Ich bezeichne es als eine freche und schamlose Lüge.
Als weiteres Ziel definiert der formulierte Gesetzgeber die „Elimination der Masern“. Hierzu sollen alle WHO-Länder eine nationale Verifizierungskommission einrichten, das ist auch in Deutschland erfolgt. Und was sagt die NAVCO? Die Masern waren in Deutschland im Jahr 2020, im Jahr 21, im Jahr 22 und im Jahr 23 eliminiert. Es gab sie nicht mehr, nach den Kriterien der WHO. Wozu also bitte eine Impfpflicht, wenn die Krankheit eh schon eliminiert ist? Das ist Rechtsmissbrauch unter dem Deckmantel eines angeblichen Gesundheitsschutzes, der eines Rechtsstaats zutiefst unwürdig ist.
Ein weiteres Ziel des Masernschutzgesetzes ist die Erreichung einer Impfquote von 95 Prozent. Aber auch diese Impfquote, ob sie sinnig ist oder nicht, […] ist schon erreicht. Wir haben eine Impfquote von 97 Prozent bei den Schuleingangsuntersuchungen bei den Schulkindern.
Wozu also eine Impfpflicht? Worum geht es hier wirklich? Ganz bestimmt nicht um den Schutz von Patienten, sondern allenfalls um den „sicheren Schutz“ der Einnahmen der beiden Impfstoffhersteller. Und zugleich – Hans Tolzin sieht da schwarz und ich kann da ihm leider nicht widersprechen – es geht um das Ziel des durchgeimpften Bürgers auf Staatsbefehl. Und das bestätigt auch die gesetzliche Forderung nach zwei Masernimpfungen mit einer Impfquote von jeweils 95 Prozent auch für die zweite Impfung, die so etwa 92 Prozent erreicht hat immerhin. Wozu eine zweite Impfung bitte? Wenn sowohl das Bundesgesundheitsministerium selbst als auch internationale Studien belegen, dass der sogenannte Masernantikörper und der damit angenommene Masernschutz in mindestens 92 Prozent, nach Studien sogar bis zu 98 Prozent, bereits durch eine erste Impfung erreicht wird. Die behauptete Notwendigkeit einer Zweitimpfung für alle Kinder ist also schlichtweg eine Lüge. Diese zweite Impfquote darf eigentlich zwei bis acht Prozent nicht überschreiten. Die zweite Impfung ist keine Grundimmunisierung, sondern nur für den Fall gedacht, dass die erste Impfung diesen Masern-Titer noch nicht bewirkt hat. Es ist unfassbar! Also auch hier eine unverfrorene Irreführung der Menschen und damit auch für die, jedenfalls hier definitiv für die zweite Impfung, eine unnötige und riskante Körperverletzung und damit für mich eine kriminelle Forderung des Gesetzgebers. Vielleicht sollten wir es einfach auch mal so aussprechen, wie es ist.
Schließlich behauptet der Gesetzgeber, durch die Impfpflicht würden vulnerable Patienten geschützt, die sich angeblich nicht impfen lassen können. Wer diese vulnerablen sein sollen, finden wir nicht im Gesetzesentwurf, aber immerhin in einer Randnummer in der unfassbaren Kita-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar: Säuglinge, Schwangere und immunsupprimierte Patienten. Es gibt vorweg keine einzige Studie, wonach vulnerable Patienten – und hier insbesondere die drei Gruppen – irgendwie tatsächlich besonders durch die Masern gefährdet sind und schwere Erkrankungen haben. Zu den Säuglingen, du hast es schon gesagt, lieber Ronny, der Nestschutz wird, den sie eigentlich bekommen, wenn die Mütter die Masern natürlich durchmachen, durch die Impfung verringert und also produziert der Gesetzgeber die Vulnerabilität der Säuglinge selbst. Zu den Schwangeren: Auch hier gibt es keine einzige Studie, wonach schwangere Mütter durch die Masern besonders gefährdet seien. Also zum einen dürften ja wohl die meisten Mütter heute zwischen 20 und 40 selbst schon wahrscheinlich mit einer Quote von 90 bis 95 Prozent gegen die Masern geimpft sein. Und darüber hinaus gibt es auch für die ungeimpften Schwangeren keinen Hinweis, dass sie, allein wegen der Schwangerschaft, besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowohl für die Mütter als auch für die ungeborenen Babys.
So, machen wir einen kleinen Schwenk rüber zur angeblich so gefährlichen Corona-Krankheit für Schwangere, die ja deswegen – ich weiß nicht ob priorisiert, aber jedenfalls auch – unbedingt als eine der Risikogruppen bis heute – Impfempfehlung besteht tatsächlich bis heute – geimpft werden sollen. Das ist wirklich auch eine unfassbare Frechheit und Skrupellosigkeit. Sie alle kennen inzwischen immer noch nicht, aber deswegen spreche ich darüber hier heute, auch in diesem Buch hier, auch schon in meinem vorherigen Buch zur Corona-Impfung. Die Chronos-Studie – teilgenommen haben 98 Kliniken in Deutschland zwischen April und September 2020 mit mehr als 185.000 Geburten und also Schwangeren, um das Risiko von Corona für die Schwangeren zu erfassen. Von 185.000 Schwangeren hatten 247 einen positiven Test, 14 hatten einen schweren Verlauf, davon waren fünf Risikopatienten, keine ist an Corona verstorben, auch nicht die Babys. Eine seltenere und harmlosere Erkrankung als Corona konnte es für die Schwangeren nicht geben, und ich frage mich, warum das bei Masern anders sein soll. Dass die Schwangeren eine vulnerable Patientengruppe sein sollen, ist eine frei erfundene Märchengeschichte.
Bei den Immunsupprimierten kann man sich das gut vorstellen, dass sie nicht geimpft werden sollen, so steht es auch in den Fachinformationen. Ein Fall aus meiner Praxis, ein Mitarbeiter eines Subunternehmens der Universitätsklinik Münster, ist dialysepflichtig und damit definitiv immunsupprimiert. Er wurde von der Uniklinik Münster zum Impfen genötigt, obwohl der Titer schon sehr grenzwertig war und er heute sogar nachgewiesen ist. Der Mann ist Anfang 50, also gehört noch in diese Gruppe, die wahrscheinlich die Masern hatte. Er wurde zum Impfen genötigt, er hat ein Bußgeld bekommen und ein Betretungsverbot. So viel zur angeblich zu schützenden Patientengruppe der Immunsupprimierten, dass sie sich impfen lassen müssen, um diesen Patienten zu schützen, der seinerseits zum Impfen gezwungen wird. Uniklinik Münster, it‘s a shame!
Eine ganz besonders widerwärtige Lüge ist die Behauptung tödlicher Folgen durch SSPE durch die Masern – Subakute sklerosierende Panencephalitis, eine schwere Hirnentzündung – aufgrund der Masern. Während die zeitliche Kausalität zwischen Gesundheitsschaden oder gar Tod durch die Covid-Impfung schon dann verneint wird, wenn die Impfung länger als ein bis zwei Wochen zurückliegt, soll dem gegenüber die Masern-Krankheit angeblich sechs bis acht oder zehn oder zwölf Jahre später noch Auslöser dieser SSPE-Krankheit sein. Da wundern wir uns schon, oder?
Das ist aber auch hier eine freie Erfindung und das zeigen zwei Publikationen. Eine zehnjährige amerikanische Studie aus den 60er Jahren – und da hatten die alle noch die Masern, also es sind hunderte Millionen damit im Grunde erfasst – ergab eine SSPE-Zahl von einer von einer Million. Einer von einer Million hat SSPE bekommen. Und in dieser Studie wird aber auch auf eine Häufung in einer bestimmten Gegend hingewiesen, sodass es ja auch ganz andere Gründe haben könnte.
Und das RKI behauptet demgegenüber ein hundertfach höheres SSPE-Risiko. Nicht eins zu einer Million, sondern eins zu tausend bis eins zu zehntausend. Was immer noch gering wäre, weil wir haben ja die Masern nicht mehr. Also da muss man wahrscheinlich 500 Jahre warten, bis diese Zahlen überhaupt erreicht würden.
Aber wir haben vor allem noch eine weitere Publikation (sie zeigt nochmal ihr Buch hoch), der ich wirklich auch dem SSPE ein eigenes Kapitel gewidmet habe. Mit Unterstützung unseres sehr geschätzten Professor Andreas Sönnichsen, der ja evidenzbasierte Medizin praktiziert, einer der Experten dafür ist und mit mir zusammen diese Schöneberger-Studie analysiert hat. Frau Schöneberger untersuchte Krankenakten von nur 31 SSPE-Fällen, die binnen sieben Jahren gemeldet wurden. Das sind fünf SSPE-Fälle jährlich. Zum Vergleich: Wir haben 700 Millionen ambulante Krankenbehandlungen jedes Jahr und 17 Millionen stationäre Krankenbehandlungen. Fünf davon entfallen auf die SSPE, also kann jetzt nicht so gefährlich sein. Und jetzt kommt der Knüller dieser dubiosen – Professor Sönnichsen bezeichnet sie als Unsinn, ich bezeichne sie als wirklich dubios. Weil nämlich, sie führt in diese Studie ein und sagt: „Die SSPE ist eine schlimme Folge der Masern. Wir haben 31 Fälle, 17 dieser 31 Fälle waren geimpft und von 14 (das sind die restlichen) war der Impfstatus ungeklärt.“ Und trotzdem schämt sich diese Frau nicht, zu behaupten und zugleich zu warnen am Ende: Für die Impfaufklärung müssen sie darauf hinweisen, wie schrecklich SSPE ist. Nicht ein einziger ungeimpfter Fall nachgewiesenermaßen hat die SSPE-Krankheit, die tatsächlich selten genug ist, um vielleicht wirklich gesichert sagen zu können, was der Grund ist. Und diese Studie wird vom RKI und vom Bundesverfassungsgericht übernommen mit den Zahlen, denn eine andere habe ich dazu gar nicht gefunden. Das ist Missbrauch von Wissenschaft und Recht in Reinform. Dann gibt es keinen einzigen weiteren Grund für das Unrechtsgesetz. Es gibt keine einzige evidenzbasierte Vergleichsstudie zwischen Geimpften und Ungeimpften, (hatten wir schon hier,) in der die Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Masernimpfung nachgewiesen wurde.
Was gibt es? Es gibt Herstellerstudien, die ihren alten Impfstoff mit der neueren Variante vergleichen, und ganz toll – haben wir auch hier veröffentlicht – die Hersteller, die ihre Impfstoffe vergleichen. GlaxoSmithKline hat seinen Impfstoff mit dem von Merck verglichen und da war nicht viel Unterschied, denn wenn ich das tue und schon diese Nebenwirkungen, die der erste Impfstoff hat, in Kauf nehme, dann ist das Augenwischerei. Das ist unfassbar! Immerhin hat jetzt für die aktuelle Abnehm-Pille das deutsche Ärzteblatt moniert, dass es ja nur Herstellerstudien seien und keine unabhängigen Studien.
Zahlen und Statistiken belegen eine vielfach höhere Sterblichkeit nach der Masernimpfung als nach der Masernkrankheit! Nach statistischen Zahlen aus den USA – habe ich hier veröffentlicht – wird vermutet, dass die Masernimpfung mindestens 16 mal mehr Todesfälle verursacht als die Masernkrankheit selbst. Für Deutschland habe ich auch versucht, da mal diese Zahlen zu kalkulieren (kommt man) bei den Verdachtsmeldungen der Impfschäden und unter Berücksichtigung einer Meldequote – die ist nachgewiesen durch eine langjährige amerikanische Studie – die liegt nicht bei 5 %, die liegt bei Impfungen bei nur 1 %: Wir müssen den Faktor 100 nehmen. Und das hat auch Hans Tolzin in seiner eigenen Abfrage einmal sogar unter Alternativärzten und Heilpraktikern bestätigt. Auch die melden nur zu 1 % Impfschäden. Das ist wirklich eine so geringe Quote, dass wir hier bei Hochrechnungen – wir haben die Meldung an‘s PEI und dann haben wir die Hochrechnung – komme ich auf jährlich 1.400 schwer geschädigte Kinder durch die Masernimpfung und zwischen – das ist schwer zu sagen – 50 bis 200 Todesfällen.
Wir haben hier auch den plötzlichen Kindstod, der auch – nachgewiesen durch eine amerikanische aktuelle Studie – zu mehr als 70 % im Zusammenhang mit der Impfung steht. Zehn Tage vorher war da eine Impfung erfolgt. Der Staat zwingt seine eigenen Bürger dazu, durch eine völlig unnötige und sinnlose Masernimpfung Leib und Leben zu riskieren.
Ich komme zum Schluss. Die Menschenwürde ist absolut unantastbar und im Grundgesetz sogar für ewig garantiert. Dennoch wurde dieses Prinzip durch die unsägliche Kita-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 mit Füßen getreten. Denn insbesondere der Ausschluss gesunder Kita-Kinder aus der Kita, nur weil sie keine Masernimpfung haben, ist eine unfassbare Diskriminierung, eine unentschuldbare Verletzung der Menschenwürde dieser Kinder und zugleich eine Verletzung des Elternrechts auf Erziehung und Fürsorge und damit auf medizinische Selbstbestimmung. Diese Verletzung ist durch nichts und wieder nichts zu rechtfertigen. Wenn das Bundesverfassungsgericht dennoch die Masernimpfpflicht für verfassungsgemäß hält, dann schützt es ganz offensichtlich nicht mehr die Rechte der Kinder und der Bürger, sondern einzig und allein die Profitgier der Pharmakonzerne. Ein solches Gericht verzerrt unsere Grundrechte zu einer lächerlichen Farce.
Meine Damen und Herren, nach vielen Monaten der Arbeit an meinem neuesten Buch und der Zusammenfassung meiner sorgfältigen medizinischen juristischen Recherche auf 464 Seiten mit mehr als 700 Nachweisen bin ich zu der Überzeugung gelangt: Das Masernschutzgesetz ist aufgrund der unerträglichen Widersprüche zur Wahrheit und Gerechtigkeit und der Verletzung der Menschenwürde ein Unrechtsgesetz – und damit nichtig. Dies habe ich in aller Kürze beispielhaft, aber keinesfalls abschließend, anhand dieser Argumente dargelegt.
Besonderes unerträgliches Unrecht nochmal ist das Betretungsverbot und der Ausschluss von gesunden Kita-Kindern, nur weil sie nicht geimpft sind. Ich, Beate Bahner, bezeichne dies in meinem Buch als eine weitere deutsche Schande. Ich fordere den Bundestag auf, dieses Unrechtsgesetz besser heute als morgen ebenso schnell und leise wieder aufzuheben, wie er dieses Gesetz still und leise im Schatten der Corona-Inszenierung erlassen hat. Bis dahin, bis zur Aufhebung dieses Gesetzes, haben die Gesundheitsämter, die Schulleitungen und Kita-Leitungen, insbesondere die Gerichte, diesem Unrechtsgesetz den Gehorsam zu verweigern. Dulden Sie keine offensichtlichen Widersprüchlichkeiten und Menschenrechtsverletzungen mehr! Lassen Sie sich nicht mehr von dubiosen Interessen vor den Karren spannen und tragen Sie dadurch aktiv bei zur Wiederherstellung von Recht und Gesetz, von Wissenschaft, sauberer Medizin und echtem Gesundheitsschutz! Danke!
Interview
Kla.TV:
Ein sehr spannendes Symposium geht hier in der Nähe von Passau zu Ende zu dem Thema Masernschutzgesetz auf den Prüfstand und wir haben jetzt zum Schluss noch mal kurz Beate Bahner vor das Mikrofon bekommen und ich wollte mich also erstmal bedanken für das Referat heute und vor allen Dingen für ihre Arbeit. Also das ist unheimlich wertvoll, was sie da machen und wir freuen uns darüber, dass da Leute sind, die ja so engagiert einfach da am Arbeiten sind. Und ich würde gern kurz auf das Buch eingehen, was jetzt erschienen ist. Wir haben ja vor einiger Zeit ein Interview haben dürfen miteinander, wo dieses Buch noch nicht da war, und jetzt ist es da, eben „Masernimpfung und Masernschutzgesetz“.
Ja, auf dieses Thema sind wir schon eingegangen, jetzt ist das Buch da und ich denke, es lohnt sich dieses Buch zu lesen, auf der einen Seite, und dass es eben auch Betroffene wirklich weitergeben, dass Betroffene es an die Leute geben, die jetzt irgendwo da zuständig sind, gerade wenn sie mitten in Schwierigkeiten sind, mit irgendwelchen Ämtern oder mit den Kitas und so weiter. Ja, was haben sie für Erfahrungen bis jetzt?
RA Beate Bahner:
Also das Feedback auf das Buch ist bestens. Es ist gut geschrieben, es ist unheimlich gut strukturiert, es ist aber auch natürlich praxisnah, auch mit Tipps versehen für diejenigen, die betroffen sind von Bußgeldern, vor allem Kita-Betreuungsverboten. Es zeigt auf die unfassbaren Widersprüche dieses Gesetzes, das ich jetzt heute auch bei dem Pressesymposium als Unrechtsgesetz beschrieben habe und dafür exemplarisch zehn Gründe genannt habe, alle weiteren sind da drin. Es ist ein Unrechtsgesetz, das darf nicht angewendet werden. Deshalb vielen Dank für den Tipp.
Wirklich, wer betroffen ist, sollte es an sein Gesundheitsamt schicken, das ja einen Masernschutznachweis verlangt und mit Zwangsgeld und Bußgeld droht, sollte es ans Amtsgericht schicken und sagen: Hier, daraus ergibt sich die Kontraindikation, eine endgültige. Diese Masernimpfung hat ein tödliches Nutzen-Risiko-Verhältnis. Sie nutzt nicht, weil die Masern sind eliminiert, und sie schadet sehr viel mehr. Das haben wir heute ausführlich aus allen Aspekten und mit vielen Referenten so auch besprochen.
Kla.TV:
Vielen Dank, Frau Bahner. Und viel Erfolg weiter bei der Verbreitung des Buches und bei unserem gemeinsamen Kampf zur Abschaffung des Masernschutzgesetzes.
RA Beate Bahner:
Und auch Kla.TV herzlichen Dank für unfassbares Engagement und unfassbar gute, profunde, auch unbeirrte Arbeit. Also wir alle zusammen, wir kriegen es schon hin. Es ist mühsam, aber wir werden es auch ohne die Milliarden und die Bestechungsgelder der Industrie schaffen, die Menschen aufzuwecken. Vielen Dank!
Kla.TV:
Vielen Dank Ihnen!
Autor: ts.
Quellen:
Creative Commons Lizenzen
https://www.creativecommons.org/licenses/
„Masernschutzgesetz“ auf dem Prüfstand – MWGFD-Symposium (15.11.2025) Ein Zusammenschnitt von Kla.TV
www.kla.tv/39542
Pressesymposium MWGFD vom 15. November 2025 - Vortrag von Beate Bahner
www.youtube.com/watch?v=HB2eHZKQZGA&list=PLn1KX8JBShGERsc2fQh09-X1JRWkc3BRb&t=1s
Buch von Beate Bahner: „Masernimpfung und Masernschutzgesetz“
https://www.kopp-verlag.de/a/masernimpfung-und-masernschutzgesetz-2?&6=71009805&otpcytokenid=71009805&CS=LB&ref=ppa
Informationen der „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“
Hintergründe, Downloads, Flyer, Petition, Unterschriftenliste
https://masernschutzgesetz.mwgfd.org/
MWGFD-Symposium zum Thema:
„Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand“ (komplett)
https://www.mwgfd.org/2025/11/pressesymposium-das-masernschutzgesetz-auf-dem-pruefstand-2/








