Impfobligatorium mit Strafbestimmung: Andrea Staubli, Rechtsanwältin, Mediatorin und Vorstandsmitglied des Aktionsbündnisses Freie Schweiz (ABF Schweiz), erklärt im Interview, warum dies bundesrechtswidrig ist. Sie gibt einen Überblick darüber, wie dies von den einzelnen Kantonen gehandhabt wird – mit Bußen bis hin zu 100.000 Franken! Staubli legt dar, wann ein Impfobligatorium ausgerufen werden kann und welche Folgen dies für die Schweiz hätte – u. a. eine Zweiklassengesellschaft. Weiter zeigt sie auf, wie man sich gegen ein Impfobligatorium wehren kann, z. B. indem man ihre Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung!“ unterzeichnet.
Online-Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“
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Impfobligatorien in den Schweizer Kantonen: Übersichtstabelle
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Kla.TV: Zu Beginn des Jahres sorgte die Revision des Gesundheitsgesetzes des Kantons St. Gallen schweizweit für Aufsehen. Dort steht, dass die Regierung im Rahmen des eidgenössischen Epidemiengesetzes Impfungen per Verordnung für obligatorisch erklären kann. Die Höhe der Buße von bis zu 20.000 Franken steht im Zentrum der Kritik. St. Gallen ist jedoch bei weitem nicht der einzige Kanton, der ein Impfobligatorium kennt. Im Kanton Zürich gilt eine solche Bestimmung mit einer Buße von bis zu 50.000 Franken seit Frühling 2020. In dieser Sendung soll der Sache auf den Grund gegangen werden. Dazu begrüßen wir ganz herzlich Frau Andrea Staubli, Rechtsanwältin, Mediatorin und Vorstandsmitglied des Aktionsbündnisses Freie Schweiz (ABF Schweiz). Hallo Frau Staubli.
Andrea Staubli: Guten Tag, vielen Dank für die Einladung.
Kla.TV: Gerne. Frau Staubli, können Sie sich bitte kurz vorstellen und uns auch mal erklären, wie Sie dazu gekommen sind, sich mit der Impfthematik in der Schweiz auseinanderzusetzen?
Andrea Staubli: Ich bin von Hause aus Juristin, Rechtsanwältin. Ich war 20 Jahre Gerichtspräsidentin und heute bin ich selbstständig tätig als Mediatorin, Coach und Beraterin. Für das „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ bin ich als Juristin tätig und Sie haben mich gefragt, wie ich dazu gekommen bin. Angefangen hat das eigentlich im Frühling 2020. Ich habe bemerkt, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Der Bundesrat hat angefangen, mit Notrecht zu regieren. Unsere Grundrechte wurden eingeschränkt und für mich war das einfach so ein Zeichen, da stimmt etwas nicht. Und dann habe ich mich etwas vertiefter mit der Materie auseinandergesetzt und so bin ich dann irgendeinmal auch bei ABF Schweiz gelandet. Und dort haben wir dann gemerkt – gerade mit den Erfahrungen aus der Corona-Zeit – dass die Themen Gesundheit und auch Gesundheitspolitik sehr, sehr relevant sind; für uns Menschen natürlich in erster Linie, aber auch für die Politik. Und so haben wir uns dann auseinandergesetzt mit dem Epidemiengesetz, den internationalen Gesundheitsvorschriften und dem Pandemievertrag.
Kla.TV: In dem Epidemiengesetz ist ja vom Impfobligatorium die Rede. Dann gibt es daneben noch die Begriffe Impfpflicht und Impfzwang. Können Sie uns mal die Unterschiede dazu erklären und wie werden die Begriffe eigentlich von den Kantonen verwendet?
Andrea Staubli: Wenn wir in Wikipedia oder dem Duden schauen, dann finden wir die Aussage, dass das Obligatorium und die Pflicht eigentlich Synonyme sind. Also Impfobligatorium oder Impfpflicht heißt eigentlich dasselbe. Ich bin der Meinung, dass für die Menschen das Wort Impfpflicht noch wie eine stärkere, größere Bedeutung hat. Das Epidemiengesetz, das heißt, das ist das Bundesgesetz, das für die ganze Schweiz gilt, das spricht von Impfobligatorium. Alle anderen Kantone, die ein solches Gesetz haben, außer der Kanton St. Gallen, die sprechen auch von einem Impfobligatorium. Und der Kanton St. Gallen ist jetzt der einzige Kanton, der von einer Impfpflicht spricht. Sie sagen richtig, es gibt daneben auch noch den Impfzwang. Und da möchte ich ganz klar unterscheiden zwischen einem direkten Impfzwang und einem indirekten Impfzwang. Der direkte Impfzwang würde heißen, dass man jemanden abholt, zum Arzt bringt – vielleicht mit Polizei – und dann eine Impfung verabreicht. Das haben wir in der Schweiz nicht. Was wir aber festgestellt haben jetzt seit Corona, dass wir eigentlich einen indirekten Impfzwang haben. Das heißt, viele Menschen wurden während Corona vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, hatten die Gefahr, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren würden. In einer solchen Situation kann man nicht mehr frei entscheiden und da sprechen wir dann von einem indirekten Zwang. Wenn wir jetzt die Bußen anschauen, die gewisse Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen haben – das heißt, wenn jemand ein Impfobligatorium nicht befolgt und dann bestraft werden könnte, bis zu 20.000 Franken – dann sagen wir auch, dieser Mensch kann nicht mehr frei entscheiden. Das heißt, auch hier haben wir einen indirekten Impfzwang.
Kla.TV: Wenn die Kantone jetzt ein Impfobligatorium einführen, dann stützen sie sich ja auf das EpG, Art. 22. Dort heißt es: „Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.“ So steht es da drin. Heißt das denn, dass das Impfobligatorium nur für bestimmte Personen und nicht für alle eingeführt werden kann?
Andrea Staubli: Das ist ein ganz wichtiger Hinweis, den Sie hier machen. Also das EpG, Art. 22 ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Und dieses Bundesgesetz gibt den Kantonen die Möglichkeit, ein solches Impfobligatorium auch in ihren Gesundheitsgesetzen einzuführen. Jetzt ist es ganz wichtig, dass ein solches Impfobligatorium nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden kann – nämlich eben, es muss gegenüber bestimmten Personen oder Personengruppen ausgesprochen werden. Und das ist richtig, das heißt, es ist keine allgemeine Impfpflicht. Wenn wir aber diese Kriterien etwas genauer anschauen, was heißt „besonders gefährdete Personen, Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben“ etc? Dann sehen wir, das sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Das heißt, das kann sehr weit gefasst werden und darin besteht ja dann auch die Gefahr. Wenn wir jetzt sagen, ‚bestimmte Personengruppen – das sind alle Menschen ab 60 Jahren‘, dann betrifft das schon ganz viele Menschen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Wenn wir sagen, ‚es betrifft alle Kinder und Jugendlichen‘, dann haben wir auch eine große Bevölkerungsgruppe. ‚Personen, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben‘ – das können alle Menschen sein, die in einem Spital arbeiten, in einem Pflegeheim, in einem Altersheim. Und plötzlich sehen wir, es ist zwar nicht ein allgemeines Impfobligatorium, es könnte aber sehr viele Menschen betreffen. Und genau das ist die Problematik, die wir hier haben, wenn das weit ausgelegt wird. Wenn jetzt irgendein Kanton sagt, wir wollen da weit auslegen, dann sind ganz viele Bevölkerungsgruppen oder Schichten in einem Kanton davon betroffen.
Kla.TV: Ja, in dem Epidemiengesetz heißt es auch, „sofern eine erhebliche Gefahr besteht“, da stellt sich ja die Frage, was ist denn „eine erhebliche Gefahr“ und ist bei einer Pandemie – oder bei einer vermeintlichen Pandemie – denn nicht die öffentliche Gesundheit sowieso gefährdet dabei? Also, was würden Sie solchen Leuten antworten, die so argumentieren?
Andrea Staubli: Die erhebliche Gefahr, die Sie angesprochen haben, das ist genau die zweite Voraussetzung. Also wir haben die bestimmten Personengruppen und dann die zweite Voraussetzung ist, dass eine erhebliche Gefahr besteht. Was heißt „eine erhebliche Gefahr“? Das ist auch wieder so ein weiter Begriff, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Und die Kantone füllen dann dies selber mit Inhalt. Und auch hier haben wir wieder die Gefahr, dass ein Kanton das sehr weit auslegen kann. Also es kann schon sehr schnell etwas eine erhebliche Gefahr sein. Und Sie sagen dann zu Recht, ja, ist dann nicht jede Pandemie irgendwie eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit? Und ja, genau hier liegt das Problem. In der heute geltenden Definition der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, heißt es, „eine Pandemie liegt dann vor, wenn eine weltweite Ausbreitung einer neuen Krankheit besteht“. Und das heißt, das Kriterium, das die WHO hier hinzuzieht, ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit, also wie schnell breitet sich ein Virus aus – und eben nicht die hohen Todeszahlen oder hohen Krankheitszahlen. Und wenn wir das anschauen, dann kann es schnell der Fall sein, dass etwas eine Pandemie ist. Und wenn dann die WHO eine Pandemie ausruft, wie irgend wegen einer Bagatelle, dann haben wir natürlich als Konsequenz die Gefahr, dass vermehrt Impfobligatorien in den Kantonen in der Schweiz ausgesprochen werden.
Kla.TV: Das heißt also, die Möglichkeit, dass eine erhebliche Gefahr besteht, das kann sehr schnell wieder passieren, wenn die WHO entsprechend agiert. Auch zum Beispiel – wie wir bei Corona gesehen haben – wenn einfach ein Test kommt, der den Anschein erweckt, dass eben eine Krankheit sich sehr schnell ausbreitet. Wir müssen also damit rechnen, dass es schnell passieren kann.
Andrea Staubli: Ja, wenn Sie das ansprechen: Was ist die Voraussetzung für ein Impfobligatorium? Eine erhebliche Gefahr. Wann haben wir eine erhebliche Gefahr? Wenn die WHO jetzt eine Pandemie ausruft und dann sagt, jetzt muss getestet werden. Wir kennen das aus der Corona-Zeit mit dem PCR-Test. Wir wissen heute, da hat es ganz viele falsch-positive Resultate gehabt. Das heißt, viele Menschen wurden als krank getestet, die gar nicht krank waren. Dann haben wir eine große Verbreitung und dann besteht die Gefahr, dass ein Impfobligatorium von einem Kanton oder auch vom Bundesrat in einer besonderen Lage ausgesprochen wird. Genau darin besteht die Gefahr.
Kla.TV: ABF Schweiz hat ja auch eine Medienmitteilung rausgegeben mit dem Titel „Impfobligatorien auf dem Prüfstand“. Könnten Sie uns dazu mal einen Überblick geben, wie die einzelnen Impfobligatorien und die Strafandrohungen dazu in den verschiedenen Kantonen gehandhabt werden?
Andrea Staubli: Ja, sehr gerne. Mit dem Kanton St. Gallen hat es ja sehr viel Bewegung gegeben in die Diskussion über Impfobligatorien, Impfpflicht. ABF Schweiz hat dann geschaut, wie es eigentlich in den Kantonen aussieht. Wir haben eine Übersichtstabelle erstellt. Die findet man auf unserer Webseite, dort kann man sie als PDF auch herunterladen. Was wir festgestellt haben – wir haben alle 26 Kantone angeschaut – wir haben neun Kantone, die kein Impfobligatorium kennen. Ich habe gesagt, EpG, Art. 22 gibt den Kantonen die Möglichkeit, ein Impfobligatorium einzuführen, sie müssen aber nicht. Und neun Kantone haben gesagt, wir wollen das nicht. Dann haben wir acht Kantone in der Schweiz, die haben ein Impfobligatorium eingeführt, aber keine Strafbestimmungen. Das heißt, die haben eigentlich das umgesetzt, was das EpG möglich macht. Dann gibt es noch die Kantone, die ein Impfobligatorium haben mit einer Strafbestimmung und das sind ja die kritischen oder eben auch die interessanten. Da muss man genauer hinschauen. Es sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Baselland, St. Gallen – St. Gallen wissen wir, das ist noch nicht in Kraft, da wird es jetzt erst im Parlament diskutiert. Dann Schaffhausen – Schaffhausen ist auch noch nicht in Kraft, hier haben wir noch die Vernehmlassung, die noch bis Ende März dieses Jahres läuft. Die weiteren Kantone sind der Kanton Tessin, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Das heißt, alle diese Kantone sehen ein Impfobligatorium vor mit Strafbestimmungen. Und das ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Also wir haben dort Strafbestimmungen von 500 Franken Buße bis zu 100.000 Franken. Also das ist sehr unterschiedlich. Und hier stellt sich jetzt natürlich die ganz wichtige Frage. Dürfen die Kantone das überhaupt? Sind sie berechtigt, Strafbestimmungen auszusprechen oder eben nicht? Weil, das Epidemiengesetz sieht keine solchen Strafbestimmungen vor. Und ABF Schweiz ist der Meinung, dass das nicht zulässig ist. Das würde dann eben bedeuten, dass alle diese Strafbestimmungen bundesrechtswidrig und verfassungswidrig sind. Das heißt, diese Strafbestimmungen sind nicht zulässig und die müssen aus den Gesetzen entfernt werden.
Kla.TV: Wer entscheidet eigentlich, wann eine erhebliche Gefahr besteht? Liegt dies automatisch vor, wenn die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausruft oder wann genau tritt das ein?
Andrea Staubli: Der Generaldirektor der WHO kann, wie Sie das gesagt haben, eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ (GNIT/PHEIC) ausrufen. Das heißt noch nicht, dass das damit schon automatisch in der Schweiz gilt. Artikel 6 des Epidemiengesetzes schreibt noch eine zusätzliche Voraussetzung vor, die gegeben sein muss. Und zwar muss durch diese Notlage in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit drohen. Das heißt, das sind zwei Voraussetzungen, die beide kumulativ erfüllt sein müssen, damit dann eben auch in der Schweiz eine besondere Lage gilt. Und das wäre dann eine Voraussetzung, dass eben ein Impfobligatorium ausgesprochen werden könnte – durch den Bundesrat.
Kla.TV: Welche Folgen hätte denn so ein Impfobligatorium für die Schweiz? Könnte es dann sein, dass es eine Zweiklassengesellschaft gibt mit verschiedenen Rechten und Benachteiligungen?
Andrea Staubli: Wenn der Bundesrat in einer besonderen Lage ein solches Impfobligatorium aussprechen würde, kann es natürlich schon sein, dass diejenigen, die sich dann nicht impfen lassen würden, gewisse Nachteile nach sich ziehen würden. Jetzt ist es in diesem Zusammenhang sehr interessant: Als das Epidemiengesetz unter Artikel 22 damals – das war 2013/2014 – im National- und Ständerat besprochen wurde, dann gab es ganz klare Voten, was die Politiker gemeint haben und was eben vor allem nicht. Und das ist jetzt sehr relevant für diese Gesundheitsgesetze in den Kantonen. In der Debatte im National- und Ständerat hat es beispielsweise geheißen, es geht nicht um Impfzwang. Und weiter hat man die Meinung geäußert, man wird niemanden gegen seinen Willen impfen und wenn es Zwang wäre, müsste das Gesetz Sanktionsmöglichkeiten enthalten. – Und solche gibt es aber nicht. Das heißt, das, was da vor ein paar Jahren im Parlament debattiert wurde, hilft uns jetzt, diese Gesetze mit den Strafbestimmungen in den Kantonen besser einzuordnen. Das heißt, der Bundesgesetzgeber sagt ganz klar, es darf keinen Zwang geben. Und im September 2025 hat der Bundesrat auf eine Frage eines Parlamentariers geantwortet und ich zitiere: „Wie im geltenden Epidemiengesetz ist auch in der Revisionsvorlage keine Strafbestimmung für einen Verstoß gegen ein allfälliges Impfobligatorium vorgesehen.“ Das heißt, hier haben wir klare Hinweise, dass es eben keinen Zwang geben soll, eigentlich auch keinen indirekten. Und jetzt haben Sie ja gesagt, ob dadurch eine Zweiklassengesellschaft entstehen kann? Und hier glaube ich eben, trotzdem dass die Gefahr besteht, dass eine Zweiklassengesellschaft entstehen kann – wir wissen es aus der Teilrevision des Epidemiengesetzes – der Bund die Impfungen fördern will. Also die Kantone müssen Vorbereitungen treffen, dass die Bevölkerung ganz schnell und einfach geimpft werden kann. Es sind Maßnahmen an Schulen vorgesehen – wir erinnern uns an die Impfbusse, die dann auf dem Pausenplatz gestanden sind. Und die Arbeitgeber sollen auch Unterstützung erhalten, dass die Arbeitnehmenden so ganz einfach und ohne Problem während der Arbeitszeit geimpft werden können. Also wir sehen hier eine Tendenz: mehr Impfung. Und wenn wir dann natürlich jetzt auch wissen, dass die Möglichkeit von Impfobligatorien präsent ist, dann besteht natürlich die Gefahr eben dieses indirekten Zwanges, dass dann Menschen, die sich nicht impfen lassen würden, auch ohne Strafbestimmung dann eben zum Beispiel nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – das kennen wir aus der Corona-Zeit – oder eben auch um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Und dann, meine ich, sind wir genau an diesem Punkt, wo wir sagen müssen, das ist eine Zweiklassengesellschaft. Und das ist etwas, was wir nicht wollen. Sehr beunruhigend ist in diesem Zusammenhang auch, was der Generaldirektor der WHO immer wieder sagt. Er sagt nämlich, ‚wir leben in einem Jahrhundert der Pandemien und nach einer Pandemie ist vor einer Pandemie‘. Das heißt, wir müssen damit rechnen, Corona war kein Einzelfall, sondern es besteht immer wieder die Möglichkeit, dass die WHO eine Pandemie ausruft. Und wir wissen jetzt, was die Folgen sind, die uns dann blühen könnten. Und der Generaldirektor der WHO hat in diesem Zusammenhang auch mehrfach gesagt, man müsse strenger und stärker gegen die Ungeimpften vorgehen. Also seine Haltung ist ganz klar.
Kla.TV: Ja, ich denke auch, das könnte auch eine Salamitaktik sein, dass man noch nicht vom Bundesrat sagt, dass die Impfpflicht wirklich kommt, dass man es langsam einführt. Aber die Richtung ist ja, wie Sie sagen, ganz klar, man möchte die Impfungen fördern. Und wer garantiert uns denn, dass das nicht im nächsten Schritt dann doch wieder weiter verschärft wird? Was ich in dem Zusammenhang auch noch krass finde, ist, dass der Bundesrat gesagt hat, Corona sei eigentlich gut aufgearbeitet und diese Anpassungen im Epidemiengesetz und im Gesundheitsgesetz seien eigentlich die Lehren, die Lektionen, die man gezogen hat aus dieser Corona-Zeit. Wie sehen Sie das?
Andrea Staubli: Sie können sich vorstellen, dass ich das ganz anders sehe. Der Bundesrat sagt fast gebetsmühlenartig, ‚wir haben die Corona-Zeit aufgearbeitet und deshalb revidieren wir jetzt das Epidemiengesetz, weil wir all die wichtigen und richtigen Lehren aus dieser Corona-Zeit gezogen haben‘. Ich sehe das überhaupt nicht so und zwar deshalb, weil der Bundesrat ganz viele wissenschaftliche Studien – die wir schon früher hatten, und jetzt auch neue wissenschaftliche Studien, die in den letzten Jahren herausgekommen sind – nicht berücksichtigt. Der Bundesrat geht zum Beispiel davon aus, dass Masken wirksam sind. Wir wissen heute, es gibt unzählige Studien, dass die Masken nicht schützen. Der Bundesrat geht weiter davon aus, dass die „modRNA-Injektion“ [Erklärung: modifizierte mRNA, im Gegensatz zur natürlichen mRNA aus dem Körper], die verimpft wurde, dass diese sicher sei und wirksam sei und dass es keine Nebenwirkungen oder Impfschäden gibt. Auch hier haben wir heute ein ganz anderes Bild. Also der Bundesrat weigert sich, all diese Themen anzuschauen. Und wir sagen von ABF Schweiz, es kann nicht sein, dass jetzt die Teilrevision des Epidemiengesetzes erfolgt, wo genau diese Punkte zementiert werden sollen im Gesetz. Und deshalb stellen wir die Forderung, dass zuerst eine Aufarbeitung erfolgen muss, die diesen Namen wirklich verdient. Und erst dann darf eine Revision des Epidemiengesetzes in Angriff genommen werden. Dazu haben wir eine Petition lanciert, die jeder Bürger und jede Bürgerin unterschreiben kann, [Erklärung: Direktlink in der blauen Infobox unterhalb der Sendung] wenn die Menschen auch der Ansicht sind, wir wollen zuerst eine Aufarbeitung und erst dann eine Veränderung. Und Veränderung heißt, wie wir es jetzt ein bisschen gesehen haben: Verschärfung des Epidemiengesetzes.
Kla.TV: Die Schweiz folgt ja den internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Wie schätzen Sie eigentlich die WHO ein? Geht es der WHO wirklich primär darum, Krankheiten zu bekämpfen oder stecken ganz andere Ziele dahinter?
Andrea Staubli: Wenn wir die WHO-Verfassung anschauen und dort den Artikel 1, den Zweckartikel, dann heißt es dort, ich zitiere, „der Zweck der WHO besteht darin, allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen“. Und wenn wir das jetzt beim Wort nehmen, dann würde das ja heißen: Doch, die WHO ist eine hilfreiche Organisation, die sich für die Gesundheit der Menschen einsetzt. Sie haben die internationalen Gesundheitsvorschriften angesprochen. Wenn wir dort etwas genauer, tiefer, hineinlesen, dann merken wir zum Beispiel, dass es dort vor allem um relevante Gesundheitsprodukte geht. – Also Produkte. Sind Produkte hilfreich für die Gesundheit der Menschen oder geht es da eher um andere Dinge?
Kla.TV: Hört sich eher nach Marketing an.
Andrea Staubli: Genau. Und wenn wir dann den Pandemievertrag noch anschauen, und der soll ja jetzt im Mai in der Weltgesundheitsversammlung wieder diskutiert werden, dann sehen wir, dass es dort einen Handel mit Krankheitserregern geben soll. Also die Staaten, die Pharmaunternehmungen, die würden dann untereinander mit Krankheitserregern Handel treiben. Und je nach dem, wenn ein Staat einen Krankheitserreger verkauft oder weitergibt, erhält er eine Entschädigung. Also da kann man sich dann fragen – es geht um Gesundheitsprodukte, es geht um Handel mit Krankheitserregern – geht es da wirklich um die Gesundheit der Menschen? Und dann, wenn wir weiter schauen, wer sind denn die Geldgeber der WHO? Also woher erhält die WHO ihr Geld? Und dann sehen wir, dass die großen Geldbeträge, die von Drittpersonen kommen – also nicht unbedingt von den Mitgliedstaaten – das sind dann zum Beispiel die Gates-Stiftung oder die Gavi. Gavi ist die internationale Impfallianz. Und diese Institutionen, die geben zweckgebundene Geldmittel. Das heißt, die sagen, wir geben euch Geld, aber ihr müsst es dafür oder dafür verwenden. Und jetzt kann man dreimal raten, wofür dieses Geld verwendet werden soll? – Nämlich für Gesundheitsprodukte. Wir wissen auch, dass die WHO eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmungen pflegt. Und da kann man dann schon – also wie soll ich das sagen – da entsteht schon der Eindruck, dass es viel mehr um Macht, Geld und Profit geht, als um die Gesundheit der einzelnen Menschen. Und vielleicht haben die einen oder anderen schon von der „Disease X“, der „Krankheit X“, gehört. Das ist so ein Begriff, den die WHO jetzt verwendet und auch die Pharmaunternehmen verwenden. Und was heißt das? Die „Krankheit X“ – das X ist ein Platzhalter – steht für die nächste Pandemie oder den nächsten Krankheitserreger. Und daran wird jetzt schon geforscht. Jetzt fragen Sie mich nicht, wie man Forschung betreibt, wenn man nicht weiß, was das für eine Krankheit ist. Die WHO kann das offenbar. Und, das ist jetzt ganz interessant, es wird bereits am Gegenmittel geforscht. Also man schaut, wie man ein Gegenmittel erarbeiten kann, das man dann als „Impfung“, als „mod‑mRNA-Impfung“, wieder an die Menschen abgeben kann. Und wenn wir die Erfahrungen anschauen, die wir mit der mod‑mRNA-Injektion im Zusammenhang mit Covid-19 gemacht haben – dass wir wissen, es war eine Notfallzulassung, man hat nicht die richtige Prüfung vollständig gemacht, weil man ja eben notfallmäßig zugelassen hat. Wenn man weiß, dass die Wirksamkeit dieser Injektion post-marketing erhoben wird – das heißt, nachdem man es an die Menschen verabreicht hat – wenn man weiß, dass diese mod‑mRNAs jetzt auch in Betracht gezogen werden für Krebstherapien, dann haben wir auch hier wieder irgendwo ein ungutes Gefühl, dass man den Eindruck hat, es geht vielmehr um Geld, um den Vertrieb von medizinischen Produkten und nicht um die Gesundheit des einzelnen Menschen.
Kla.TV: Ja, das macht stark den Eindruck, da haben Sie recht. Ja, Frau Staubli, das hört sich eigentlich alles nicht so gut an. Welche Möglichkeiten hat denn der normale Bürger, sich gegen ein Impfobligatorium in der Schweiz zu wehren? Und was würden Sie jemandem raten, falls es tatsächlich dazu kommen würde?
Andrea Staubli: Als Erstes würde ich sagen: „Wehret den Anfängen.“ Es darf keine Impfobligatorien geben in den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Also eben dort, wo man noch Einfluss nehmen kann, zum Beispiel im Kanton Schaffhausen. Schreiben Sie Vernehmlassungsantworten bis 31. März und sagen Sie: „Wir wollen kein Impfobligatorium und schon gar nicht noch Strafbestimmungen.“ Aber auch im Epidemiengesetz muss dieses Impfobligatorium rausfallen jetzt in dieser Teilrevision. Und die „Impfung“ – ich nehme das Wort jetzt gerne in Anführungs- und Schlusszeichen, weil es ist ja nicht eine herkömmliche Impfung, von der wir jetzt hier sprechen. Aber jegliche Impfung muss freiwillig bleiben. Und die Menschen dürfen keinen Nachteil erfahren, wenn sie eine Impfung ablehnen würden. Das muss in die Gesetze hinein. Und es ist ja ganz erstaunlich, der Kanton St. Gallen hatte eine solche Bestimmung in seinem jetzt noch geltenden Gesetz und er will diese Bestimmung streichen. Und wir sagen: „Nein, genau das ist der richtige Weg. Also wieder zurück.“ Dann ist absolut klar: Die Strafbestimmungen müssen überall gestrichen werden.
Und der zweite Teil Ihrer Frage: „Was soll man tun, wenn man davon betroffen wäre, von solch einem Impfobligatorium?“ Dann finde ich es einfach ganz wichtig, dass wir uns daran erinnern: Wir haben in der Bundesverfassung die körperliche Unversehrtheit garantiert. Wir sollen selbstbestimmt entscheiden, was wir mit unserem Körper machen wollen und was nicht. Jede Impfung ist eine Körperverletzung. Das ist ein strafrechtlicher Vorgang, oder? Das heißt, wenn jemand in eine solche Situation kommen würde, dann ist es ganz wichtig, dass man sich diesem auch indirekten Impfzwang nicht beugt, dass man standhaft bleibt. Und dann, was man vielleicht einfach noch so auf der anderen politischen Ebene tun kann, sprechen Sie Ihre Politiker an, die Kantonsräte, die Großräte in den Kantonen, National- und Ständerat in Bern, auf Bundesebene. Schreiben Sie Briefe an diese Menschen und sagen Sie: „Wir sind nicht einverstanden.“ Also das ist ein Aufruf an alle, die das jetzt auch hören, dass sie das so machen.
Und dann, ich habe es angesprochen, bitte, bitte unterschreiben Sie unsere Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“! Auf unserer Webseite kann man online diese Petition unterzeichnen. Und es ist ganz wichtig, jeder Mann und jede Frau kann diese Petition unterzeichnen. Das ist unabhängig vom Wohnsitz. Das heißt, man muss nicht in der Schweiz wohnen, man kann auch im Ausland wohnen. Man muss nicht Schweizer oder Schweizerin sein, man kann auch Ausländer sein. Es können auch Auslandschweizer sein, die im Ausland wohnen und es ist nicht abhängig vom Alter. Das heißt, wirklich jeder Mann und jede Frau kann diese Petition unterzeichnen. Und je mehr Unterschriften wir haben – und das ist der Aufruf jetzt auch an die Menschen, die dieses Video schauen – je mehr Unterschriften wir haben und diese dann in Bern einreichen können, umso höher ist natürlich das Gewicht und umso mehr müssen sich die Politiker bewusst werden, wir können da nicht einfach wegschauen.
Und dann natürlich – dort, wo es geht – Vernehmlassungsantworten schreiben. Und dann vor allem auch, gehen Sie abstimmen, gehen Sie wählen! Viele Menschen sagen: „Ja, das nützt ja sowieso nichts. Die machen ja sowieso, was sie wollen in Bern.“ Nein, bitte gehen Sie an die Urne, stimmen Sie ab, wählen Sie. Und wenn es dann zu einem Referendum kommen würde zum Epidemiengesetz, dann bitte unterschreiben Sie das Referendum und gehen Sie dann natürlich auch wieder abstimmen.
Und ganz zum Schluss einfach, dass sich auch alle Politiker klar werden: Im Herbst 2027 sind wieder Wahlen von National- und Ständerat. Schauen Sie, wem Sie Ihre Stimme geben dann im Herbst 2027.
Kla.TV: Ich kann es wirklich nur unterstützen, diese Petition „Keine Teilrevision ohne Aufarbeitung“. Der Bundesrat sagt zwar, dass Corona gut aufgearbeitet sei, aber wir wissen alle, dass es nicht so ist. Deswegen bitte unterschreiben Sie diese Petition. Ich habe es selber auch gemacht. Es geht ganz schnell, 30 Sekunden und man ist dabei. Und danke nochmal an Sie, Frau Staubli. Sie sind eine Heldin, dass Sie sich so reinstellen in den Kampf. Wir sind sehr froh, dass es Menschen wie Sie gibt. Und wir wünschen Ihnen und ABF alles Gute und viel Erfolg und wir unterstützen Sie, wo wir können.
Andrea Staubli: Vielen Dank für das Gespräch. Danke.
WHO-Pandemievertrag durch die Hintertür? – am Beispiel des revidierten Schweizer Epidemiengesetzes:
https://www.kla.tv/28478
Sehen Sie auch die Sendung:
JA zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» am 8. März 2026 – Ohne Bargeld keine Krisenresilienz
Das Schweizer Volk stimmt am 8. März 2026 über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» ab. Richard Koller, Präsident der «Freiheitlichen Bewegung Schweiz» (FBS), erwähnt gewichtige Fakten gegen eine Abschaffung des Bargeldes in der Schweiz. Ohne Bargeld werden wir in der Schweiz sechs oder acht Wochen ohne Internet oder auch ohne Strom nicht überleben. In Krisen keine Noten und keine Münzen zu haben, heißt, nichts mehr kaufen zu können. Wir sollen weiterhin die Freiheit haben, zu entscheiden, ob wir digital oder mit Bargeld bezahlen wollen oder nicht. Koller erklärt, warum der Gegenvorschlag nutzlos und daher abzulehnen ist. Es sei unbedingt zweimal mit „JA“ für die Initiative zu stimmen.
Direkt zur Webseite der Initiative:
https://www.franken-retten.ch/Direkt zur Abstimmungszeitung:
https://flyer-ueberall.1kcloud.com/ep169426463ddcc9/#2Flyer für jeden Haushalt:
https://www.flyer-ueberall.ch/franken-retten/sponsern-d
Quellen:
Creative Commons Lizenzen: https://www.creativecommons.org/licenses/
Medienmitteilung – ABF Schweiz, 28. Januar 2026: Impfobligatorien auf dem Prüfstand: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-28.01.26_indd-.pdf
Juristische Analyse/Übersicht über die kantonalen Impfobligatorien, gestützt auf EpG, Art. 22 und Strafbestimmungen dazu: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Impfobligatorien-Schweiz-29.01.26.pdf
Online-Petition „Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung“: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/
Webseite Andrea Staubli: https://www.andrea-staubli.ch/ueber-mich
Totalrevision Gesundheitsgesetz Kanton St. Gallen, Art. 123 b) Disziplinarmassnahmen im Besonderen: https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2025/09/totalrevision-gesundheitsgesetz/_jcr_content/Par/sgch_downloadlist/DownloadListPar/sgch_download_452473931.ocFile/RRB_2025_650_8.1_Beilage%201_Entwurf%20Gesundheitsgesetz%20Null-Lesung%20v2%20%281%29.pdf
Revision Gesundheitsgesetz – St. Gallen plant Impfpflicht für „Risikogruppen“ oder „Gesundheitspersonal“: https://www.srf.ch/news/schweiz/revision-gesundheitsgesetz-st-gallen-plant-impfpflicht-die-kritik-ist-gross
Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) vom 28. September 2012 (Stand am 1. August 2025): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/297/de
Impfzwang in der Schweiz: https://www.teichmann-law.ch/blog/2022/Impfzwang-in-der-Schweiz.html









